Ein neues Gesetz erlaubt den Beamten von Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), E-Mails von Bürgern an Behörden elektronisch mitzulesen. Mit dem Beschluss darf das BSI künftig zur Bekämpfung von Schadprogrammen alle „Protokolldaten“ einschließlich personenbeziehbarer Nutzerinformationen wie IP-Adressen, die bei der Online-Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltungseinrichtungen des Bundes anfallen, unbegrenzt speichern. Ziel dieser Überwachungsmaßnahmen sei es, Deutschland besser gegen Hackerangriffe zu schützen.
Gegen das „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ stimmten heute Freitagmorgen die FDP, die Linke und die Grüne. Sie hatten vor allem Bedenken bezüglich des Datenschutzes und kritisierten, das Bundesamt werde zu einer gigantischen Kontrollbehörde ausgebaut. Experten finden auch am neuausgearbeiteten Entwurf keinen Gefallen. Sie meinen, dass die Maßnahmen nicht zur Verbesserung der IT-Sicherheit führen und die eingefügten Schutzmaßnahmen „lächerlich“ seien. So sollen Nutzungsdaten anonymisiert gespeichert werden und nur bei einem konkreten Verdacht wieder „entpseudonymisiert“ werden. Auch wurde auf eine geplante Protokollierung des Surfverhaltens verzichtet. Diese und andere Maßnahmen gingen der Opposition nicht weit genug.
Der BSI-Chef Udo Helmbrecht verteidigt das Gesetz als Sicherheitsmechanismus: „Uns geht es allein um das Entdecken von Schadsoftware – und nicht darum, was in einer E-Mail steht.“





